Die Führerscheinklassen
Der Auto-Führerschein |
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Klasse BDas sind: Kfz bis 3,5 t |
Welche Ausbildung ist zur Klasse B notwendig ?
INFO: ZGM bedeutet: Maximal zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges, max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers |
Klasse B96Das sind: Kfz bis 3,5 t mit Anhänger, wenn die zulässige Gesamtmassse der Zugkombination 4250 kg nicht überschreitet. |
Welche Ausbildung ist zur Klasse B 96 notwendig ? |
Klasse BEDas sind: Kfz bis 3,5 t mit Anhänger bis 3,5 t |
Welche Ausbildung ist zur Klasse BE notwendig ? INFO: Es besteht keine Achsenbeschränkung mehr wie bei der ehemaligen Klasse 3. |
Der LKW-Führerschein |
🚚 |
Klasse C1Das sind: Lkw von 3,5 bis 7,5 t |
Welche Ausbildung ist zur Klasse C1 erforderlich ? |
Klasse C1EDas sind: Lkw bis 7,5 t mit Anhänger und einer zulässigen Gesamtmassse (ZGM) der Zugkombination bis maximal 12000 kg |
Welche Ausbildung ist zur Klasse C1E erforderlich ? |
Klasse CDas sind: Lkw über 7,5 t Auch mit Anhänger ? |
Welche Ausbildung ist zur Klasse C erforderlich ? |
Klasse CEDas sind: • Lkw über 7,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger ≥ 750 kg |
Welche Ausbildung ist zur Klasse C erforderlich ? |
Der Zweirad- und Motorradführerschein |
🏍 |
Klasse AMKleinkrafträder bis 50 ccm Motorleistung und max. 45 km/h , ab 15 Jahren |
Welche Ausbildung ist zur Klasse AM notwendig ? |
Klasse A1• Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 KW* Motorleistung , ab 16 Jahren |
Welche Ausbildung ist zur Klasse A1 notwendig ? INFO: Seit 19.01.2013 gilt: Die Aufstiegsprüfung von Klasse A1 zu Klasse A2 ist erleichtert, wer bereits seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorweisen kann. In diesem Fall ist lediglich eine „Praktische Prüfung“ abzulegen. |
Klasse A2• Krafträder bis 35 KW (48 PS) Motorleistung, ab 18 Jahren |
Welche Ausbildung ist zur Klasse A2 notwendig ? INFO: Seit 19.01.2013 gilt: Die Aufstiegsprüfung von Klasse A2 zu Klasse A unbeschränkt ist erleichtert, wer bereits seit 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2 vorweisen kann. In diesem Fall ist lediglich eine „Praktische Prüfung“ abzulegen. |
Klasse A „unbeschränkt“• Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, Direkteinstieg ab 24 Jahren |
Welche Ausbildung ist zur Klasse A „unbeschränkt“ notwendig ? |
Der Traktoren-Führerschein |
Traktoren, Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Bagger und Radlader🚜 |
Klasse L• Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h |
Welche Ausbildung ist zur Klasse L notwendig ? (Nicht erforderlich ist ein praktischer Unterricht mit Fahrstunden + abschließender Prüfung) |
Klasse T• SAM / LoF bis 60 km/h mit bis zu 2 Anhängern |
Welche Ausbildung ist zur Klasse T notwendig ? |
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